Häufige Fragen.
WAS BEDEUTET „24 H BETREUUNG“ DURCH EINE POLNISCHE PFLEGEKRAFT?
Die von uns vermittelte Pflegekraft lebt im Haus bzw. in der Wohnung der zu betreuenden Person und kümmert sich vor allem um den Haushalt (kochen, waschen, bügeln, einkaufen etc.). Sie leistet aber auch – wenn notwendig – Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang und bei der täglichen körperlichen Hygiene. Auch einfache Pflegetätigkeiten können nach Absprache von der Betreuungskraft übernommen werden. Allerdings ist eine medizinische Pflege wie Injektionen setzen, Verbände wechseln und ähnliche Tätigkeiten dem Arzt bzw. dem beauftragten deutschen Pflegedienst vorbehalten!
Für die neue Mitbewohnerin wird ein gemütliches Zimmer zur Verfügung gestellt. Küche und Bad werden gemeinschaftlich genutzt. Kost und Logis sind für sie frei.
WAS KÖNNEN SIE VON EINER GANZTAGESPFLEGE ERWARTEN?
Die Pflege- und Haushaltshilfe ist grundsätzlich und in Absprache Tag und Nacht präsent. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass sie 24 Stunden arbeitet. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung; dies gilt selbstverständlich auch für die entsendeten Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen. Die Betreuerinnen sind bei diesen Firmen angestellt und unterliegen deshalb der jeweiligen Arbeitsgesetzgebung des Landes, aus dem sie kommen. Nach polnischem Arbeitsrecht gilt z.B. eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich.
Den Freizeitausgleich stimmen Sie mit der Betreuerin gemeinsam ab. Wir empfehlen eine Erholung mit einem freien Tag in der Woche. Alternativ dazu sind auch 2 halbe Tage oder auch 2-3 Stunden am Tag Erholung möglich.
Eine nächtliche Rufbereitschaft ist möglich, sollte aber im Vorfeld mit der Mitarbeiterin abgestimmt werden.
Um eine bestmögliche Lösung zu finden sind wir jederzeit an Ihrer Seite und beraten gerne.
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IST DIE BETREUUNG MIT DER KRANKENKASSE ABRECHENBAR?
Sie erhalten eine Rechnung über die Betreuungsdienstleistung.
Diese wird von Ihnen überwiesen und kann nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch das Pflegegeld beantragt werden. Diese Leistung beträgt derzeit monatlich:
- Pflegegrad 2: 316,-€
- Pflegegrad 3: 545,-€
- Pflegegrad 4: 728,-€
- Pflegegrad 5: 901.-€
Ebenso möchten wir auf die Möglichkeiten der Anträge auf Verhinderungspflege und 50% der Kurzzeitpflege (max. 2.418,-€ im Jahr) und Umbaumaßnahmen (max. 4.000,-€ im Jahr) hinweisen.
Auch eine steuerliche Erstattung von bis zu 4.000,- € im Jahr ist möglich.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer Pflege-/Krankenkasse sowie mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um sorgfältig kalkulieren zu können.
MIT WELCHEN KOSTEN MUSS GERECHNET WERDEN?
Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung können Sie mit folgenden Kosten kalkulieren:
Ab 85,00 Euro pro Tag
Die laufenden Kosten für die polnische Pflegekraft hängen insbesondere von der gewünschten fachlichen Ausbildung und den Sprachkenntnissen der Pflegekraft sowie vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ab. Bei sehr intensiver Betreuung oder der Betreuung von zwei Personen kann der Betrag leicht darüber liegen.
BRAUCHT MAN EINEN PFLEGEDIENST TROTZ POLNISCHEN PFLEGEKRAFT?
Wir empfehlen Ihnen bestimmte Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Betreuerin ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn Sie hierfür ausgebildet ist. Betrachten Sie die polnische Pflegekraft als Ergänzung.
Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste – unser Service umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistungen und der kleinen Grundpflege, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.